Bei der Risikolebensversicherung, die auch Ablebensversicherung genannt wird, erhält die begünstigte Person - im Falle des Todes des Versicherungsnehmers - eine vorher festgelegte Versicherungssumme. Die Riskiolebensversicherung dient also der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen. Eine Leistung im Erlebensfall wird in der Regel nicht ausgezahlt.
Im Vergleich zur Erlebensversicherung ist Sie wesentlich günstiger und kann auch ohne Nachteile relativ kurzfristig gekündigt werden. Die Risikolebensversicherung kann, bei entsprechender Höhe, auch zur Sicherung eines Kredites eingesetzt werde.
