Im Straßenverkehr kann es natürlich auch zu Unfällen kommen. Selbst, wenn den beteiligten Personen bei solch einem Fall selbst nichts passiert und sie unverletzt davonkommen, kann ein solcher Unfall unangenehme Folgen haben. Denn, wenn Fahrzeuge oder auch andere Gegenstände neben der Fahrbahn in Mitleidenschaft gezogen wurden, müssen diese natürlich repariert oder ersetzt werden. Die Kosten dafür müssen natürlich vom Verursacher des Unfalls getragen werden. Um sich vor solchen Kosten zu schützen, kann eine entsprechende KFZ-Versicherung abgeschlossen werden. Die Haftpflichtversicherung ist sogar eine Pflichtversicherung und muss abgeschlossen werden, um Fahrzeuge für den öffentlichen Straßenverkehr anmelden und verwenden zu können. Doch es können auch noch zusätzliche Versicherungen abgeschlossen werden.
Die Haftpflichtversicherung ist für jeden Besitzer eines KFZ verpflichtend, wenn er dieses im öffentlichen Straßenverkehr benutzen möchte. Diese deckt Schäden an anderen Fahrzeugen ab, wenn der Versicherte selbst den Unfall verursacht hat. Überdies hinaus ist es aber auch noch möglich, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen. Mit diesen können wiederum Reparaturkosten und andere Kosten am eigenen Fahrzeug bei Unfällen aller Art abgeschlossen werden. Während die Teilkasko nur in bestimmten Fällen einspringt, werden die Kosten bei der Vollkaskoversicherung in jedem Fall vollständig abgedeckt. Nicht nur Unfälle mit anderen Autos, sondern auch Wildschäden oder ähnliche Unfälle werden abgedeckt.