Sobald man unselbstständig beschäftigt ist, fällt man auch in das Versicherungssystem der gesetzlichen Krankenversicherungen. Durch die Leistungen, die gesetzliche Krankenkassen im Versicherungsfall leisten, kann eine gewisse Grundversorgung gewährleistet werden. Denn schließlich müssen Arzt- und Krankenhauskosten von der Versicherung übernommen werden, wenn der Krankheitsfall gegeben ist. Aber auch andere Leistungen im Krankheitsfall werden durch gesetzliche Krankenkassen übernommen, damit eine Heilung erfolgen kann. Dabei wird aber tatsächlich nur eine Grundversorgung gewährleistet. Darüber hinausgehende Leistungen werden nicht abgedeckt und können vom Versicherten auf Wunsch nur gegen Aufzahlung oder durch einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Aufgaben, die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass die Gesundheit der versicherten Personen erhalten werden kann, verbessert werden kann oder die Versicherten von einer Krankheit geheilt werden können. Gesetzliche Krankenkassen kümmern sich somit um die Finanzierung des Gesundheitswesens und um die Abrechnung mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Stellen. Sie ermöglichen eine günstige Grundversorgung für die Versicherten. Jedoch müssen sich die Versicherten bei vielen Leistungen auch selbst an den Kosten beteiligen. Die ansonsten fälligen Gebühren werden meist direkt vom Bruttogehalt der Versicherten abgezogen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben Niederlassungen in den Bundesländern und Regionen und sind auch für die jeweiligen Versicherten in diesen Regionen zuständig.