Die Gesundheit ist das höchste Gut und doch werden wir alle mal krank und dann brauch wir sie – die Krankenversicherung. Sie haben die Wahl, ob Sie sich gesetzlich oder privat Krankenversichern wollen. Was sie beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung unbedingt wissen und beachten müssen, dass haben wir für Sie kurz zusammengestellt.
Kein Annahmezwang in der Privaten Krankenversicherung!
Eine private Krankenversicherung ist nicht verpflichtet, Sie aufzunehmen. Deshalb müssen Sie alle Fragen bezüglich der Gesundheit und eventuell bestehender Vorerkrankungen unbedingt wahrheitsgemäß beantworten. Unrichtige Angaben oder verschwiegene Tatsachen können dazu führen, dass der Vertrag gekündigt wird bzw. die Leistung vom Versicherer verweigert wird.
Unverbindlich Anfragen und Vergleichen!
Bevor Sie eine Entscheidung treffen, fragen Sie vorab verschiedene Krankenversicherungen/Anbieter unverbindlich an und fordern Sie ein persönliches Angebot an. Die Bewertung durch Versicherer kann unterschiedlich sein, was sich dann zum Beispiel in den Beiträgen niederschlägt.
Erst Wechseln, wenn Annahmebestätigung der neuen Kasse vorliegt
Kündigen Sie nie Ihre bestehende Krankenversicherung bevor Sie eine neue abgeschlossen haben. Denn sonst kann es Ihnen passieren, Sie haben gekündigt, werden von der neuen Versicherung aber nicht angenommen – nun stehen Sie ohne Versicherungsschutz da.
Selbstbeteiligung
Private Versicherer bieten oftmals Tarife mit unterschiedlicher Selbstbeteiligung an. Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer die monatlichen Beiträge. Aber trotzdem schauen Sie genau hin und überlegen Sie genau. Keine oder nur sehr geringe Selbstbeteilung lohnt sich im Grunde nur für Angestellte bzw. Arbeiter, die ja die Hälfte des höheren Beitrages vom Arbeitgeber gezahlt bekommen.
Haben Sie die Selbstbeteiligung vereinbart, bekommen Sie bis zu dieser Summe des Selbstbehaltes eventuelle Kosten nicht erstattet.
Prämienerstattung
Haben Sie für ein oder mehrere Jahre keine Rechnungen eingereicht, bieten einzelne Versicherer eine Beitragsrückstattung in Höhe von bis zu sechs Monatsbeiträgen an. Die genauen Bedingungen können Sie dem Tarif entnehmen. Informieren Sie sich also.
Basisschutz oder Komfortpaket
Überlegen Sie, ob Ihnen der Basisversicherungsschutz ausreicht, dann haben Sie vergleichsweise dieselben Leistungen wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Wünsche Sie aber zum Beispiel Chefarztbehandlung, Einzelzimmer etc., dann sollten Sie sich für einen erweiterten Tarif entscheiden, der diese Leistungen auch beinhaltet. Wichtig, achten Sie darauf, dass Sie sich eine Wechseloption offen halten, also zu einem späteren Zeitpunkt zum Beispiel in einen höherwertigen Tarif – ohne Gesundheitsprüfung - wechseln können.
Beiträge für Kinder bzw. Ehepartner
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kindern grundsätzlich beitragsfrei mitversichert. In der Privaten Krankenversicherung müssen Kinder und auch Ehepartner in einem separaten Vertrag mit eigenen Prämien versichert werden. Kalkulieren Sie die Prämien unbedingt vorher ein.
Wechsel innerhalb Privater Krankenversicherungen
Möchten Sie von einer
privaten Krankenversicherung zu einer anderen privaten wechseln, erkundigen Sie sich bitte vorher was mit den gebildeten Altersrückstellungen passiert. Altersrückstellungen zahlen Sie in der privaten Krankenversicherung zur Minderung des Beitrages im Rentenalter. Informieren Sie sich also bei der neuen Versicherung, ob die Rückstellungen angerechnet werden oder verloren gehen.