Zur Absicherung von Krediten kommen häufig sogennannte Kreditrestschuldversicherung zum Einsatz. Im Falle des Ableben des Versicherten bzw. des Kreditnehmers deckt die Versicherung die noch offenen Schulden.
Sollte der Kredit vorzeitig getilgt werden, kann die Versicherung gekündigt werden, da sie nicht mehr zur Absicherung des Kredites benötigt wird. In diesem Fall zahlt Ihnen die Versicherungsgesellschaft den Rückkaufswert aus. Lassen Sie sich während des Abschlusses eine Kopie der Versicherungspolice und der Vertragsbedingungen aushändigen.
Hinweis: Bei Zahlunsgverzug oder bei Stundungen reicht die Versicherungsleistung häufig nicht aus und erhöht somit die Belastung der Hinterbliebenen.
Kreditrestschuldversicherung
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