Im Krankheitsfall ist man auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angewiesen, wenn man über keine andere Krankenversicherung verfügt. Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren in vielen Fällen aber selbstverständlich nur Mindestleistungen, um die Kosten für die Krankheitsleistungen möglichst gering halten zu können. Obwohl es bessere Leistungen in manchen Fällen gäbe, kann man diese somit nicht oder nur gegen Aufzahlung in Anspruch nehmen. Nicht so mit einer privaten Krankenversicherung. Denn die private Krankenversicherung wartet mit einem deutlich breiteren Leistungsangebot auf. Somit können im Krankheitsfall bessere oder mehr Leistungen in Anspruch genommen werden, als dies bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall wäre.
Die private Krankenversicherung kann bei verschiedenen Versicherungsanbietern abgeschlossen werden. Auch hier gibt es zumeist nicht nur ein Modell, das zur Auswahl steht, sondern es werden unterschiedliche Pakete geboten. Danach unterscheiden sich natürlich auch die monatlichen Zahlungen für die Versicherungen. Je nachdem, wie umfassend das Leistungspaket im Versicherungsfall sein soll, orientiert sich auch die Höhe der Versicherungsprämie höher oder niedriger. Typische Versicherungsleistungen, die durch die private Krankenversicherung ermöglicht werden können, die aber bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht dabei sind, sind etwa Anspruch auf ein Einzelzimmer im Krankenhaus, Anspruch auf Therapien, Kuren oder die volle Übernahme der Kosten für die Medikamente durch die Versicherung.